Stoppt die Internetzensur!

Am Donnerstag, den 18.6.09, wurde in Deutschland der Einstieg in die Zensur beschlossen.
Das Bundeskriminalamt wird die Befugnis erhalten, eine geheime Liste mit Internetseiten zu erstellen, auf die man aus Deutschland nicht mehr zugreifen darf. Das Ganze geschieht unter dem Deckmantel der Verhinderung von Kinderpornographie, doch wie alle Erfahrungen mit Sperrlisten in anderen Ländern gezeigt haben, ist eine Zensurliste für diesen Zweck nicht sinnvoll.

Ein viel besseres Vorgehen wäre ein Sichern der Beweise, die sofortige Löschung der Seiten und die nachfolgende strafrechtliche Verfolgung der Urheber. Eine Zensur verdeckt dagegen die Probleme nur und fördert die Tabuisierung der gesellschaftlichen Probleme.

Des Weiteren achtet das Gesetz die Gewaltenteilung nicht, da allein eine Polizeibehörde über die Zensur von Inhalten entscheidet. Zusätzlich wird der Einstieg in eine weitreichende Zensurinfrastruktur geschaffen, erste Stimmen zur Ausweitung auf "Killerspiele", Glücksspielseiten oder rechtsextreme Propaganda sind auch bereits öffentlich geäußert worden, weiteres ist vorstellbar.

Das besonders Gefährliche an diesem Gesetz ist auch, dass auch alles zensiert werden kann, was auf Inhalte zeigt, die zensiert werden sollen. Berichterstattung über Zensur ist also auch gefährdet!

Deswegen: Die Internetzensur gehört weder in dieses Jahrhundert noch in eine Demokratie!

Bei der geplanten Zensur handelt es sich um DNS Sperren. Was sind DNS Sperren?

DNS Server sind die Telefonbücher des Internets. Jede Internetseite muss, bevor man diese aufruft, von einem DNS Server in eine spezielle Internetadresse übersetzt werden (in die sogenannte IP Adresse). Die Sperren setzen nun an diesen DNS Servern an: Sie liefern einfach eine falsche Internetadresse, wenn man nach gesperrten Seiten fragt. Natürlich kann man nun einfach ein anderes Telefonbuch nehmen oder eben die Telefonnummer direkt wählen. Schon ist die Sperre wirkungslos. Da nicht jeder einen technischen Hintergrund hat, hier eine Analogie:

Nehmen Sie an, Sie jagen Drogendealer und Konsumenten. Sie wissen, dass diese Menschen sich in einem eigenen Milieu bewegen und sich in der Regel in ihrem Milieu auskennen. Voraussetzung fuer Kauf und Verkauf von Drogen sind ein Telefon und, fuer den Fall, dass man entsprechende Telefonnummern nicht kennt, ein Anruf bei irgendeiner Auskunft. Eine eigene Auskunft zu betreiben ist sehr einfach, es gibt davon zehntausende weltweit, und die entsprechenden Nummern sind einfach zu beschaffen.

Die Bundesregierung setzt voraus, dass Dealer und Konsumenten sehr viel ueber das Telefon kommunizieren und ihre Telefonnummern auch sehr haeufig wechseln.

Die Bundesregierung will das Drogenproblem nun härter bekämpfen und fordert eine Massnahme, die es dem BKA moeglich macht, der 11833 verschiedene Telefonnummernauskuenfte zu untersagen. Nach Aussage der Bundesregierung hat dies folgende Funktionen:

  1. Das System hindert Konsumenten daran, ihren Dealer zu erreichen, indem die 11833 einen falschen Eintrag vorhaelt.
  2. Drogensuechtige und potentielle zukuenftige Drogensuechtige koennen identifiziert werden, nachdem sie eine falsche Auskunft der 11833 anwaehlen.
  3. Ein Buerger, der zufaellig die falsche Rufnummernauskunft verlangt, dabei an einen Drogenhaendler geraet und folglich potentiell drogensuechtig wird, wird vor einem grausamen Schicksal. (Quasi eine Art Praeventivkrieg gegen den Buerger fuer sein eigenes Bestes. Die Analogie hinkt an dieser Stelle auch keineswegs: Man setzt wahrhaftig voraus, dass ein zufaelliges Betrachten von Missbrauchsinhalten suechtig macht und will somit unser aller Einstieg in die Szene erschweren).

Dass wir in Zukunft einfach die 11880 anrufen koennen oder eine Auskunft im Ausland, spielt dabei keine Rolle. Auch nicht, dass wir natuerlich ein privates Telefonbuch mit Kontakten haben. Das Argument wird nicht zugelassen. Man will die Huerde hoeher legen. Dass die Huerde fuer die wirklichen Taeter und Konsumenten damit nicht erhoeht, sondern faktisch minimiert wird, interessiert auch nicht.

Das System beschaeftigt sich ausschliesslich mit der Auskunft 11833, nicht mit direkten Anrufen. Fragen wir nach einem Namen auf der Liste, dann bekommen wir die Nummer einer Verwarnungshotline bei unserem Provider. Ein Anruf wird protokolliert.

Es beruecksichtigt auch nicht, dass man sich jederzeit eine neue Telefonnummer holen kann oder eine Telefonzelle nutzt und es gibt faktisch keine Moeglichkeit Telefonanrufe zwischen Dealer und Konsument ueber die Telefonauskunft zu ueberfuehren. In allen Laendern, in denen das System bisher aufgerollt wurde, werden 70-90% zufaellige Nummern im Telefonbuch der 11833 gesperrt. Es ist ausserdem unmoeglich sicherzustellen, dass keine gesperrte Nummern an neue Anschlussteilnehmer ausgegeben werden.

Die Liste der gesperrten Nummern ist geheim und die einzige Moeglichkeit, herauszufinden, ob man selbst gesperrt ist, ist sich selbst von irgendwo anzurufen. Sollte die Presse die Liste publizieren, z.B. um deren hohe Fehlerquote aufzudecken und um zu Sie alle zu informieren, wird die Presse gesperrt.

Auch dass dies Produzenten und Haendler vor erfolgreicher Strafvervolgung schuetzt, indem es ihnen ermoeglicht, zu wissen, wann sie ertappt sind und einen neuen Namen fuer die 11833 oder vielleicht eine neue Nummer brauchen, spielt keine Rolle fuer die die geplante gesetzliche Regulierung.

- Wikileaks

und ein kurzes Video:

Weitere Infos finden Sie hier:

FAQ zu Internetsperren – Oder warum es um Zensur geht

Worum geht es bei den Internetsperren?

Das Abrufen von Webseiten, die Kinderpornographie enthalten, wird auf ein Stoppschild umgeleitet. Hierfür soll eine geheime Liste vom BKA geführt und regelmäßig an die Internet-Provider weitergegeben werden.

Das klingt doch gut, warum seid Ihr dagegen?

Weil das Gesetz wirkungslos ist, aber viel Schaden anrichten wird. Wir haben Angst, dass es zu allgemeiner Zensur im Internet führt. Deshalb wurde eine Petition beim Bundestag gestartet. Sie fand 134.014 Unterzeichner, mehr als jede andere Petition zuvor. Leider wird sie von CDU und SPD ignoriert. Die wollen das Gesetz noch schnell vor der Sommerpause und der Bundestagswahl durchbringen.

Viele Politiker sagen, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein.

Ist es auch nicht. Anhand der IP-Adresse kann festgestellt werden, wer dort was getan hat. In den letzten Jahren gab es z.B. zehntausende von Abmahnungen wegen unerlaubter Kopien von Musik usw. Das zeigt deutlich, wie gut die Strafverfolgung auch im Internet funktioniert. Wer selber Texte und Bilder im Netz veröffentlicht, kann ziemlich schnell dingfest gemacht werden.

Aber Ursula von der Leyen schildert eindringlich das Leid der Kinder.

Ursula von der Leyen malt dazu ein Bild übelster Gräueltaten an die Wand, das so nicht der Realität entspricht. Kinderpornographie ist zumindest im WWW (um das es hier geht) eine äußerst seltene Randerscheinung. Das Familienministerium redet von einer Zunahme der Fälle und versucht, reine Verdachtsfälle, in denen niemand verurteilt wurde, mit in die Statistik zu mogeln. In Wirklichkeit werden die Fälle weniger.

Aber die Bilder sind doch im Netz? Man könnte sogar zufällig welche finden?

Dass jemand zufällig im Netz über solche Bilder stolpert, ist äußerst unwahrscheinlich. Solche Webseiten sind sehr, sehr selten. Weil Kindesmissbrauch fast überall auf der Welt illegal ist, werden die Bilder unter Hand getauscht, z.B. auf CDs per Post aber fast gar nicht im WWW. Wir öffnen doch auch nicht sämtliche Briefe bei der Post, weil da Kinderpornographie drin sein könnte.

Selbst wenn es nur sehr wenige Bilder sind: Missbrauchsopfer wollen doch sicher, dass die Bilder aus dem Netz verschwinden. Sind die Euch etwa egal?

Nein, die sind uns gar nicht egal, im Gegenteil. Wir wollen, dass solche Inhalte gelöscht werden und die Urheber verfolgt werden. Das ist sogar relativ einfach. Beim Sperren werden die Bilder aber nicht gelöscht, sondern es wird nur ein Stoppschild davorgestellt. Nach Frau von der Leyens Gesetz bleiben die Bilder also im Netz wenn die Löschung nicht innerhalb eines vom beuftragten Beamten beliebig festlegbaren Zeitraums zu erwarten ist.

Wenn die Server im Ausland stehen, dauert das Löschen vielleicht eine Weile. Sollte man nicht wenigstens dann so lange sperren?

Das ist keine gute Idee. Wer einen solchen Server betreibt, bekommt recht schnell mit, dass er gesperrt wird, und kann sich aus dem Staub machen. Netzsperren schützen also Kinderschänder vor Strafverfolgung.

Und warum sind die Sperren wirkungslos?

Weil jeder sie äußerst einfach umgehen kann.

Im Gesetz steht nichts zur Technik. Vielleicht erfindet jemand Sperren, die nicht umgangen werden können?

Sowas gibt es schon. Dafür müssten die Internet-Provider aber permanent alles überwachen, was wir im Internet tun. Jeden einzelnen Text den wir lesen, jedes einzelne Bild, das wir uns ansehen. Möchten Sie, dass jedes Telefongespräch von ihnen mitgehört wird, ständig überwacht wird, welche Filme Sie ansehen und welche Bücher Sie lesen?

Aber die SPD hat doch in einem Kompromiss das Schlimmste verhindert?

Nein, das war eigentlich nur Kosmetik. Einige Mitglieder wollten, dass der Parteitag über die Sperren abstimmt, aber ihr Antrag dazu wurde abgelehnt. Stattdessen hat SPD mit der CDU im Hinterzimmer nur leichte Änderungen ausgeklüngelt: Es ist ein Spezialgesetz gegen Kinderpornographie. Außerdem soll ein Kontrollgremium (der hierfür geplante Datenschutzbeauftragte weigert sich aber) geschaffen werden, das die Listen überwacht.

Ist doch prima, warum jammert Ihr dann noch?

Weil das Gesetz mit oder ohne Kontrollgremium immer noch die Gewaltenteilung aushebelt. Eigentlich müsste in jedem Fall ein Richter über die Sperre entscheiden. Außerdem gehen viele Juristen davon aus, dass ein solches Gesetz gar nicht vom Bund, sondern nur von den Ländern erlassen werden darf. Das Gesetz ist ziemlich sicher grundgesetzwidrig.

Na gut, aber Kinder sind wichtiger als juristische Spitzfindigkeiten. Immerhin gibt es ein Kontrollgremium.

So ein Kontrollgremium kann vielleicht verhindern, dass Webseiten “aus Versehen” auf die Sperrliste geraten. Es verhindert nicht, dass an sich zensiert wird.

Aber man kann doch nicht von Zensur reden, wenn es um Kinderpornographie geht?

Stimmt. Vorläufig geht es um Kinderpornographie. Haben wir aber erstmal diese Sperren, dann ist die Hemmschwelle für weitere zukünftig niedriger. Etliche Politiker von CDU und SPD fordern bereits jetzt, weitere Inhalte zu sperren, und zwar längst nicht nur illegale.

Außerdem werden laut Gesetz auch Seiten gesperrt, die keine Kinderpornographie enthalten, aber Links zu solchen Seiten. Wenn jemand auf eine Seite verlinkt, auf der dann später ohne sein Wissen Kinderpornographie veröffentlicht wird, wird er auch gesperrt, ohne etwas damit zu tun zu haben. Dies betrifft auch die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film die durch das Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 gewährleistet werden sollen. Dort steht explizit eine Zensur findet nicht statt.

Im Gesetz steht aber klar drin, dass nur Kinderpornographie gesperrt wird. Die Demokratie wird schon verhindern, dass weitere Inhalte ins Gesetz geschrieben werden.

Glauben wir nicht. Sehen sie sich das Gesetz zur Maut an und welche neuen Begehrlichkeiten dort entstanden sind. Und auch für sog. "Killerspiele" wurden schon Zensurmöglichkeiten gefordert. Aber selbst wenn das Gesetz in alle Ewigkeit auf Kinderpornographie beschränkt bleibt und verlinkende Seiten außen vor bleiben, werden garantiert auch Seiten gesperrt werden, die damit gar nichts zu tun haben.

Wie soll das passieren?

Dazu muss ich etwas weiter ausholen, weil das juristisch ein wenig komplizierter ist. Nach deutschen Recht gibt es eine so genannte “Störerhaftung”. Danach kann ein Internet-Provider als “Mitstörer” angesehen werden, auch wenn er für Inhalte einer Webseite gar nicht verantwortlich ist. In der Vergangenheit haben Leute immer wieder Internet-Provider darauf verklagt, als “Mit-Störer” Webseiten zu sperren. Bisher haben Gerichte immer gegen das Sperren entschieden, allerdings nur, weil der technische Aufwand für den Provider unzumutbar sei. Mit dem neuen Gesetz müssen die Internet-Provider die Technik sowieso bereitstellen. Sie können also künftig vor Gericht gezwungen werden, auch Webseiten zu sperren, die absolut ganz und gar nichts mit Kinderpornographie zu tun haben, obwohl das nicht in dem Gesetz steht. Das ist so, als würden Sie Ihren Briefträger wegen des Inhalts Ihrer Post verklagen.

Aber das ist doch vor Gericht und nach Recht und Gesetz?

Nur formell. Nehmen wir an, ich verkaufe Waren über meine Webseite. Ein Konkurrent verklagt mich wegen irgend etwas und erwirkt eine einstweilige Verfügung. Meine Webseite wird also gesperrt, ich kann erstmal nichts verkaufen und der Prozess zieht sich über Monate hin. Selbst wenn ich unschuldig bin und den Prozess gewinne, bin ich zwischenzeitlich pleite gegangen und der Konkurrent hat gewonnen, selbst wenn er den Prozess selbst verliert.

Sobald Netzsperren also etabliert sind, kann jeder jedem zumindest zeitweise einen Maulkorb verpassen. Vor allem Leute mit viel Geld und teuren Anwälten anderen Leuten mit wenig Geld und schlechten Anwälten. Die Folge wäre so etwas wie ein allgemeines Zensur-Chaos. Deshalb haben wir Angst vor dem Zensurmechanismus, auch wenn die Politiker hoch und heilig versprechen, dass nur Kinderpornographie gesperrt wird.

Ach wissen Sie: Ich bin sowieso nicht im Internet. Eigentlich ist mir das alles egal.

Das Internet darf Ihnen persönlich gerne egal sein, aber denken Sie an Ihre Kinder und Enkelkinder. Diese wachsen mit dem Internet auf. Für Ihre Kinder ist ein freies, unzensiertes Internet genauso wichtig, wie für Sie, dass keine Bücher, Zeitschriften, Filme und Briefe vom BKA zensiert werden dürfen. Und auch wenn Sie das im Alltag nicht so richtig merken: Das Internet ist längst zum Rückgrat unserer Wirtschaft (und bei den Jüngeren der Gesellschaft, also unser Zukunft) geworden.

Fazit: Das Gesetz hilft nicht den Opfern, beugt nicht dem Kindesmissbrauch vor, hilft nicht die Täter zu ermitteln,
gefährdet aber den Rechtsstaat, den Rechtsfrieden, die Internetwirtschaft und damit die Freiheit in Deutschland.

Verantwortlich für diese Seite ist: Philipp Stern, Waidmannsruh 17, 24119 Kronshagen, post (at) philippstern.de, 0431/9088572